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Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen

Beim Pilgerhaus gibt es Betreutes Wohnen.

Das bedeutet:

  • Menschen mit Behinderung leben
    in einer eigenen Wohnung.
  • Die Menschen leben alleine in der Wohnung.

  • Oder die Menschen leben mit ihrem Partner in der Wohnung.

  • Die Menschen können viele Dinge alleine machen.


Ein Mitarbeiter kommt vorbei.

Der Mitarbeiter hilft im Haushalt.

Der Mitarbeiter hilft im Alltag.

Zum Beispiel:

  • Der Mitarbeiter erklärt Briefe vom Amt.

Der Mitarbeiter zeigt:

  • So putzt man die Wohnung.

Die Menschen können mit dem Mitarbeiter über ihre Probleme sprechen.

Begleitetes Wohnen in der Familie

Beim Pilgerhaus gibt es Begleitetes Wohnen in der Familie.

Das bedeutet:

  • Ein Mensch mit Behinderung lebt nicht bei seinen Eltern.

  • Der Mensch lebt bei einer anderen Familie.

Zum Beispiel:

  • bei einer Pflege·familie.

  • oder bei seiner Tante.


Die Mitarbeiter unterstützen den Mensch mit Behinderung.

Und die Mitarbeiter unterstützen die Familie.

Alle entscheiden zusammen:

  • Diese Unterstützung brauchen wir.

  • Die Unterstützung wird bezahlt

mit dem Persönlichen Budget.

 

Persönliches Budget bedeutet:

  • Persönliches Geld.

  • Der Mensch mit Behinderung bekommt Geld.

  • Mit dem Geld bezahlt der Mensch mit Behinderung die Unterstützung.