Betreutes Wohnen
Beim Pilgerhaus gibt es Betreutes Wohnen.
Das bedeutet:
- Menschen mit Behinderung leben
in einer eigenen Wohnung.
- Die Menschen leben alleine in der Wohnung.
- Oder die Menschen leben mit ihrem Partner in der Wohnung.
- Die Menschen können viele Dinge alleine machen.
Ein Mitarbeiter kommt vorbei.
Der Mitarbeiter hilft im Haushalt.
Der Mitarbeiter hilft im Alltag.
Zum Beispiel:
- Der Mitarbeiter erklärt Briefe vom Amt.
Der Mitarbeiter zeigt:
- So putzt man die Wohnung.
Die Menschen können mit dem Mitarbeiter über ihre Probleme sprechen.
Begleitetes Wohnen in der Familie
Beim Pilgerhaus gibt es Begleitetes Wohnen in der Familie.
Das bedeutet:
- Ein Mensch mit Behinderung lebt nicht bei seinen Eltern.
- Der Mensch lebt bei einer anderen Familie.
Zum Beispiel:
- bei einer Pflege·familie.
- oder bei seiner Tante.
Die Mitarbeiter unterstützen den Mensch mit Behinderung.
Und die Mitarbeiter unterstützen die Familie.
Alle entscheiden zusammen:
- Diese Unterstützung brauchen wir.
- Die Unterstützung wird bezahlt
mit dem Persönlichen Budget.
Persönliches Budget bedeutet:
- Persönliches Geld.
- Der Mensch mit Behinderung bekommt Geld.
- Mit dem Geld bezahlt der Mensch mit Behinderung die Unterstützung.
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