Zum Schutz besonders gefährdeter Personen hat die Landesregierung beschlossen, dass stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden dürfen.
Aus diesem Grund bleiben die Gebäude und Wohnhäuser am Pilgerhaus bis auf Weiteres geschlossen.
Besucher der Wohnhäuser wenden sich bei Rückfragen bitte telefonisch an die jeweilige Wohngruppe.
Bei Anfragen/Zustellungen an die Verwaltung, bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme unter 06201 5005-0.
Vielen Dank!
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